AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Die Netzwerkagentur

1. Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der Firma Hamid Alishahi Die Netzwerkagentur (nachfolgend: Die Netzwerkagentur) finden für alle uns erteilten Aufträge gegenüber Personen/Verbrauchern (nachfolgend: Kunde) Anwendung. Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

2. Die AGB liegen am Firmensitz von Die Netzwerkagentur und werden vor jedem Vertragsschluss dem Kunden ausgehändigt. Der Kunde bestätigt durch Vertragsschluss mit Die Netzwerkagentur, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von den AGBs Kenntnis zu nehmen.

3. Die Netzwerkagentur ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

2. Vertragsschluss
1. Ein Vertrag zwischen Die Netzwerkagentur und dem Kunden kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn der Kunde Die Netzwerkagentur einen entsprechenden Auftrag erteilt und Die Netzwerkagentur diesen Auftrag annimmt. Gleiches gilt für Ergänzungen und Änderungen des Vertrages.

2. Soweit sich Die Netzwerkagentur zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3. Leistungsumfang
1. Art und Umfang der von Die Netzwerkagentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von Die Netzwerkagentur und etwaigen weiteren Leistungsbeschreibungen und sonstigen Unterlagen (z.B. Schriftverkehr, Preisspezifikationen, Kundeninformationen, besondere Geschäfts- und Lizenzbedingungen).

2. Die Netzwerkagentur bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, unwesentlich zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht Die Netzwerkagentur insbesondere dann zu, wenn diese Änderung branchenüblich oder Die Netzwerkagentur hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden hierbei angemessen berücksichtigt.

3. Soweit Die Netzwerkagentur über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch wegen der Einstellung ist ausgeschlossen.

4. Leistungstermine, Verzögerungen, Verzug mit wesentlichen Leistungen
1. Sämtliche Leistungstermine werden grundsätzlich in Textform vor Vertragsdurchführung festgelegt. Abweichend hiervon können solche Termine auch in anderer Form vereinbart werden, wenn dies durch die Geschäftsführer der Parteien erfolgt. Mangelt es hieran, ist die abweichende Vereinbarung unwirksam.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von
-  höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.)

-  Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.)

-  sowie aufgrund von Ereignissen, die Die Netzwerkagentur die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat Die Netzwerkagentur nicht zu vertreten und berechtigen Die Netzwerkagentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien werden sich das Eintreten von Gründen für Leistungsverzögerungen unverzüglich gegenseitig anzeigen. Besteht das Hindernis über mehr als vier (4) Wochen über die vereinbarten Liefertermine hinaus, sind sowohl der Kunde als auch Die Netzwerkagentur berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Kommt Die Netzwerkagentur mit wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen in Verzug, ist der Kunde ebenfall nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Die Netzwerkagentur eine vom Kunden in Textform gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Vertragsdurchführung
1. Der Kunde verpflichtet sich, Die Netzwerkagentur sämtliche auftragsrelevanten Informationen bereits im 1. Briefing mitzuteilen und ihm gegebenenfalls in jedem folgenden Briefing sämtliche fehlenden, neuen oder geänderten Informationen unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

2. Der Kunde unterstützt Die Netzwerkagentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software (nachfolgend: Materialien), soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich.

3. Der Kunde hat die Materialien Die Netzwerkagentur umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Die Netzwerkagentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

4. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses bereit, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
5. Der Kunde ermöglicht Die Netzwerkagentur die Installation technischer Einrichtungen, wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen von Die Netzwerkagentur erforderlich ist und Installationen nicht vereinbarungemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.

6. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Änderungsarbeiten nur von Die Netzwerkagentur oder einem von Die Netzwerkagentur beauftragten Dritten ausgeführt werden dürfen.

7. Der Kunde hat Die Netzwerkagentur jede Änderung seiner Firma, Anschrift oder sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail) umgehend, spätestens binnen zwei Wochen in Textform anzuzeigen.

6. Verstöße des Kunden gegen Mitwirkungspflichten bei Vertragsdurchführung
1. Verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht, ist Die Netzwerkagentur berechtigt, aber nicht verpflichtet,  den Kunden abzumahnen. Nach zweimaliger erfolgloser Abmahnung des Kunden wegen Verletzung einer oder mehrerer Pflichtverletzungen ist Die Netzwerkagentur berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

2. Unbeschadet vorstehender Ziffer ist der Kunde Die Netzwerkagentur zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verpflichtet.

7. Preise / gesonderte Kosten
1. Sämtliche Preise richten sich nach dem Angebot von Die Netzwerkagentur und verstehen sich, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Die Netzwerkagentur getroffen, so hat der Kunde die für diese Leistung bei Die Netzwerkagentur übliche Vergütung gemäß aktueller Preisliste zu zahlen.

3. Vom Kunden verursachter Mehraufwand sowie zusätzlich anfallende Kosten für Leistungen, die vom Auftrag nicht ausdrücklich erfasst sind (z.B. Einkauf von Fremdleistungen, Kurier- oder Portokosten, Scankosten, Fotorechte, Reisekosten etc.), werden dem Kunden gesondert, mindestens jedoch in Höhe von EUR 110,-/Std. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, berechnet.

4. Nach Vertragsschluss eintretende Kostensteigerungen, die nicht von Die Netzwerkagentur zu vertreten sind, werden an den Kunden weiterberechnet. Der Kunde ist aufgrund von Kostensteigerungen weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn sie betragen zwanzig Prozent (20%) oder mehr Prozent des vereinbarten Gesamtpreises. Die Netzwerkagentur weist dem Kunden die eingetretenen Kostensteigerungen auf Verlangen nach.

5. Zölle, Umsatzsteuer und sonstige mit der Einfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.

8. Zahlungsbedingungen
1. Vergütungen werden bei Auftragserteilung an Die Netzwerkagentur grundsächlich mit einer Anzahlung in Höhe von hundert Prozent (100%) zzgl. MwSt. zur sofortigen Zahlung nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Bei Vergütungen über EUR 3.000,00 netto wird bei Auftragserteilung eine Bezahlung in zwei Abschnitten zu gleichen Teilen zzgl. Gesetzl. MwSt. erfolgen.                                                                    Erster Abschnitt: Eine Anzahlung nach der Beratung, jedoch vor Beginn jeglicher Arbeiten.                                                                                 Zweiter Abschnitt: Nach Beendigung der Entwurfsphase oder nach gesonderter Vereinbarung. Skonto wird nicht gewährt.

2. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Die Netzwerkagentur in Textform zu erheben. Rechnungen von Die Netzwerkagentur gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen einer Frist von einer (1) Woche nach Zugang widersprochen wird. Maßgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Einwendung bei Die Netzwerkagentur.

3. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel grundsätzlich nicht akzeptiert.

9. Einräumung von Urheberrecht, Eigentums- und Nutzungsrechten, Vorbehalt der Zahlung
1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Die Netzwerkagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2. Bei Verstoß gegen Punkt 1 hat der Kunde Die Netzwerkagentur eine Vertragsstrafe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

3. Die Netzwerkagentur überträgt dem Kunden die kompletten Nutzungsrechte und bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Die Netzwerkagentur und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5. Die Netzwerkagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Die Netzwerkagentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht Die Netzwerkagentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

10. Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug des Kunden, insbesondere Sperrung
1. Bei Zahlungsverzug ist Die Netzwerkagentur ferner zur Berechnung von Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

2. Bei Zahlungsverzug für Webseiten ist Die Netzwerkagentur berechtigt diese offline zu stellen bis die komplette Rechnung bezahlt ist.

11.  Haftungsbeschränkungen
1. Die Netzwerkagentur haftet nicht für die originalgetreue Reproduktion von Vorlagen und Mustern des Kunden. Zumutbare Abweichungen im Material- und Farbbereich und ähnliche Schwankungen sind vom Kunden hinzunehmen.

2. Die Netzwerkagentur haftet nicht für Fehlfunktionen und Schäden, die auf zur Verfügung gestellten Materialien des Kunden beruhen.

3. Die Netzwerkagentur haftet nicht für Fehlfunktionen und Schäden, die auf eigenmächtigen Änderungen des Kunden an der vertragsgegenständlichen Leistung beruhen.

4. Die Netzwerkagentur haftet nicht für die Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Die Netzwerkagentur oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen. Der Verantwortungs- und Einflussbereich von Die Netzwerkagentur beschränkt sich ausschließlich auf die technisch einwandfreie Funktion und Verfügbarkeit der eigenen Serversysteme und Domain-Nameserver, sowie der darauf installierten Programme. Die Netzwerkagentur übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Verfügbarkeit der Leitungsanbindungen der unterschiedlichen Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber und sonstiger Internet-Infrastrukturen.

5. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Die Netzwerkagentur insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

6. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Die Netzwerkagentur nach den gesetzlichen Vorschriften.                  Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt ebenfalls unberührt.

7. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Die Netzwerkagentur nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muß.

8. Im Übrigen ist jede Haftung von Die Netzwerkagentur ausgeschlossen.

12. Zusätzliche Bestimmungen für Beratungsvereinbarungen
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Die Netzwerkagentur alle für die Ausführung der Beratungstätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, sämtliche erforderlichen und nützlichen Informationen erteilt werden und Die Netzwerkagentur von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Die Netzwerkagentur bekannt werden.

2. Auf Verlangen von Die Netzwerkagentur hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen in Textform zu bestätigen.

13. Zusätzliche Bestimmungen für Designleistungen, insbesondere Webdesign
1. Die Vertragsparteien legen Art und Umfang der Designleistungen, sowie im Fall von Webdesign auch die Funktionalitäten der Website,
in einem Konzept einvernehmlich in Textform fest.

2. Die Netzwerkagentur behält sich im Rahmen der Gestaltung von Webseiten vor, die vom Kunden vorgegebenen Inhalte (Bilder, Graphiken, Schriftarten, Textstrukturen etc.) nach Absprache mit dem Kunden dahingehend zu verändern bzw. zu korrigieren, dass eine optimale Darstellung, insbesondere an Computer-Bildschirmen ermöglicht wird.

3. Für die Rechtmäßigkeit des Inhaltes der vertragsgegenständlichen Leistungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde sichert Die Netzwerkagentur zu, dass die vorgegebenen Inhalte nicht gegen das Grundgesetz, einfache Gesetze,
Verwaltungsvorschriften, individuelle behördliche Auflagen oder Codices der freiwilligen Selbstkontrolle (z.B. Presserat, Werberat) verstoßen und stellt Die Netzwerkagentur insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei. Die Netzwerkagentur trifft keinerlei Prüfungspflicht oder Haftung hinsichtlich der vom Kunden vorgegebenen Inhalte. Bei evidenten Verstößen der vorgegebenen Inhalte gegen Recht und Gesetz kann Die Netzwerkagentur den Kunden hierauf hinweisen, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Ferner ist Die Netzwerkagentur bei evident unzulässigen Inhalten berechtigt aber nicht verpflichtet, die weitere Erstellung oder Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Leistung, insbesondere Websites, unter Angabe der wesentlichen Gründe zu verweigern.

14. Geheimhaltung
1. Die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen, Dritten bereits bekannt sind oder eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hierzu besteht. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Angestellten, freien Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

2. Die von einer Vertragspartei übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse am Besitz dieser Unterlagen nachweisen kann.

15.  Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages und dieser AGB sowie vertragswesentliche Mitteilungen der Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden wurden keine getroffen.  Zur Wahrung der Schriftform ist grundsätzlich der Austausch von aufeinander gerichteten übereinstimmenden Telefax- oder E-Mail-Mitteilungen ausreichend. Die Erklärung von Rücktritt und Kündigung haben ungeachtet dessen schriftlich zu erfolgen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

3. Erfüllungsort ist 52525 Heinsberg, Bundesrepublik Deutschland.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Die Netzwerkagentur.

Stand: 13. Januar 2022